Autor, Philosoph, Theologe

Schlagwort: Thema-Wirtschaft

  • Wer streitet eigentlich, wenn die Bahn mit dem ZDF streitet?

    Wer streitet eigentlich, wenn die Bahn mit dem ZDF streitet?

    Wer streitet eigentlich, wenn die Bahn mit dem ZDF streitet?

    Am 23. Juli sendete das ZDF die Dokumentation »Unsere Bahn: geliebt, verflucht – gefährlich?« (Link zur Doku). Die Bahn reagierte und wies auf diverse Fehler und Ungenauigkeiten hin, die das ZDF in Ansätzen nachträglich korrigierte. (Hier die Details) Doch die Auseinandersetzung ging in eine zweite Runde. Am vergangenen Donnerstag berichtete die F.A.Z., die Bahn fordere eine Depublizierung des Beitrags:

    »Der Deutschen Bahn […] stehe ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht zu. Sie müsse eine einseitige Berichterstattung wie diese nicht hinnehmen.« (FAZ, 30.7.26 — Link)

    Der Anwalt der Bahn verweist laut F.A.Z. auf ein Urteil des BGH (Az. VI ZR 346/24). – Und hier wird es spannend.

    Nicht nur, weil in diesem Urteil die Frage verhandelt wird, ab welchem Grade der Unterstützung von AfD und rechten Organisationen man sich öffentlich „rechtsextrem“ nennen lassen müsse, oder weil dort vom BGH der Schluss gezogen wird, die Bezeichnung „rechtsextrem“ sei „negativ“ und „ehrverletzend“. (Hier zu den Details) – Das wäre an sich schon eine eingehende Überlegung wert.

    Nein, spannend wird es, weil der Anwalt der Bahn unterstellt, die Bahn als Wirtschaftsbetrieb sei eine juristische Person und ihr stünden dieselben Grundrechte zu wie jenem Kläger beim BGH, der seine Ehre verletzt sah, der allerdings auch eine natürliche Person war.

    Mit der Einforderung von Grundrechten als juristische Person stellt sich die Deutsche Bahn in eine lange Tradition: Schon die erste Aktiengesellschaft als eigenständige Rechtsform war ein Transportunternehmen. Und die ersten wegweisenden Urteile zur Frage der Grundrechte für Unternehmen wurden von einem Bahnunternehmen ausgetragen. – Doch dazu später.

    Zunächst einmal erscheint die Idee, dass ein Unternehmen Grundrechte beanspruchen könne, abwegig. Die französische Erklärung der Menschenrechte und die amerikanische Unabhängigkeitserklärung sprechen bewusst nur von Menschen. Für die Philosophie der Aufklärung war klar, dass nur der Mensch als Individuum und Vernunftwesen Träger von Rechten sein konnte.

    Doch Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes sagt etwas anderes:

    „Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“ (Art. 19 Abs. 3 GG)

    Dazu hält der BGH fest:

    „Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den […] sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen[.] Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des betroffenen Unternehmens die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt.“ (BGH, I ZR 217/15, 2017)

    Sucht man die historischen Wurzeln dieser Perspektive, so wird man im mittelalterlichen Kirchenrecht fündig. Damals hatten Individuen noch keine Rechte aus sich heraus – das war eine Idee der modernen Philosophie –, sondern alle Rechte flossen aus der göttlichen Souveränität vermittelt durch die Kirche und den von Gott (durch die Kirche) eingesetzten Herrscher. (Wir erinnern uns: Paris ist eine Messe wert. – Paris vaut bien une messe.)

    Nun gab es aber auch damals schon Einrichtungen wie Stiftungen, Orden, Krankenhäuser, Zünfte oder Universitäten. Die Frage, die sich dem Konzil von Lyon 1245 stellte, war nun: Haben solche Einrichtungen genug Persönlichkeit, um sie exkommunizieren zu können, sie also aus dem von der Kirche vermittelten Heil Gottes auszuschließen, wenn sie sich gegen den Papst stellen. Das ähnelt ein wenig der Frage der Bahn, ob sie das Recht habe, als Person beleidigt zu werden.

    Das Konzil hielt damals fest, dass man eine universitas – so der technische Name für diese Einrichtungen – nicht exkommunizieren könne, weil sie zwar ein Rechtskörper sei, aber keine Seele habe. Nun ist damit nichts über die Frage ausgesagt, ob die Bahn oder das ZDF eine Seele haben, doch in seinen Anmerkungen zu diesem Dekret kodifizierte Papst Innozenz IV. die rechtsphilosophische Arbeit zweier Jahrhunderte und unterschied zwischen einer societas, die nur aus ihren Mitgliedern besteht und keine eigenen Rechte besitze, und eben jener universitas, die selbst Trägerin von Rechten sei.

    Diese Unterscheidung war für die innerkirchliche Debatte wichtig: Man konnte so das kirchliche Vermögen vor dem Zugriff der Bischöfe und Pfarrer sichern und für die Zukunft bewahren. Auch erlaubte es diese Konstruktion, dass die Nonnen und Mönche rechtlich in Armut lebten, obwohl ihrem Orden Ländereien gehörten.

    Ohne diese Unterscheidung hätte es aber auch den modernen Kapitalismus nicht gegeben: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder auch die AG) ist parallel zu dieser universitas gedacht. Es sind Rechtskonstrukte, die sich nur denken lassen, weil man ein Abstraktum als Träger von Rechten betrachtet, das vor die Personen tritt, die im Namen dieses Abstraktums handeln.

    Die niederländische Ostindienhandelsgesellschaft VOC wurde 1602 gegründet und gilt als erste börsennotierte Kapitalgesellschaft der westlichen Geschichte. Und sie hatte gleich sehr weitreichende Rechte inklusive dem Recht, in Übersee Stützpunkte einzurichten, Infrastruktur zu bauen und eine eigene Armee zu unterhalten. Entscheidend für die Entwicklung der Privatwirtschaft war jene Idee, die schon Innozenz IV. hatte: Die Mitglieder solcher Unternehmen handeln nicht in eigenem Namen, sondern im Namen ihrer Unternehmen. Daher ist ihre eigene Haftung beschränkt. Das Unternehmen wird zur eigenen juristischen Person.

    Noch war man sehr zurückhaltend mit der Gründung solcher staatenähnlichen Gesellschaften, doch die Erfindung der Eisenbahn und die Industrialisierung erforderten große Kapitalbedarfe. Und kaum jemand war bereit, mit persönlichem Vermögen für den Bau einer Eisenbahn oder auch einer Eisenerzmine zu haften. Daher ließ man immer mehr Kapitalgesellschaften zu und lockerte die Regulierung schließlich völlig. Heute kann jeder eine GmbH gründen, egal für welchen Zweck. Nur Armeen dürfen die meisten nicht aufstellen. Noch nicht.

    Denn im 19. Jahrhundert geschah etwas, womit weder Innozenz IV. noch Johan van Oldenbarnevelt – Landsadvocaat der Provinz Holland, der maßgeblich die Gründung der VOC durchgesetzt hatte –, gerechnet hätten. Die Philosophie der Moderne, nach der jedes Individuum aus sich selbst heraus Träger von Rechten ist, wurde auf juristische Personen übertragen.

    In den USA wurden die Rechte, die Unternehmen zustanden, dabei im Laufe der Rechtsprechung immer weiter gefasst. Nach dem Bürgerkrieg entdeckten Unternehmen – allen voran die Eisenbahn – den 1868 ratifizierten 14. Verfassungszusatz für sich, der eigentlich die Gleichberechtigung der befreiten Sklaven als Bürger sichern sollte.

    Einer dieser Fälle war die Klage der Southern Pacific Railroad (1886), die sich gegen Steuererhöhungen eines lokalen County wehrte. Sie wollte den Supreme Court feststellen lassen, dass auch ein Unternehmen Personenrechte besitze, doch der Gerichtshof winkte ab. Richter Waite beschied in einem Eingangsstatement, die Frage lohne nicht, geklärt zu werden – sie sei es schon:

    „The court does not wish to hear argument on the question whether the provision in the Fourteenth Amendment to the Constitution . . . applies to these corporations. We are all of the opinion that it does.“ (Richter Waite, 1886)

    Und da alle dieser Meinung waren, wurden zwischen 1868 und 1912 über 300 Fälle von Unternehmen in Bezug auf den 14. Zusatzartikel verhandelt, aber nur 28 Fälle von schwarzen Amerikanern. Die jüngere Geschichte zeigt, dass diese Rechte ständig ausgeweitet werden. Unternehmen besitzen in den USA das Recht auf freie Rede (Citizens United v. FEC, 2010) und das Recht auf Religionsfreiheit (Burwell v. Hobby Lobby, 2014). Das Recht auf freie Rede räumt ihnen weitgehende Einflussnahme auf die Finanzierung von politischen Kampagnen ein. – Manche amerikanischen Juristen fragen schon, wann sie das Recht erhalten, Waffen zu tragen.

    Wir leben in einer Welt, in der die Rechte von Unternehmen wie die Rechte von Individuen behandelt werden. Wenn man sich die geschichtliche Entwicklung anschaut, so bekommt man ein wenig den Eindruck, man sei da so hineingestolpert: Notizen eines Papstes zu einer Konzilentscheidung, das Statement eines amerikanischen Richters, dass das gar keine Frage sei, und schließlich Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes, zu dem es keinen Vorläufer in der Weimarer Reichsverfassung gibt und zu dem die Protokolle des parlamentarischen Rats recht wenig sagen.

    Anders als in den USA orientiert sich die Rechtsprechung in Deutschland und in Frankreich noch an der Vorgabe von Innozenz IV., dass eine universitas keine Seele habe. Daher lehnt die französische Rechtsprechung konsequenterweise das Recht auf Privatsphäre bei Unternehmen ab. Und die deutsche Rechtsprechung bezieht sich nur auf Artikel 2 des Grundgesetzes, nicht auf Artikel 1, der die Würde des Menschen schützt.

    Doch das Problem bei all dem: Ursprünglich wurden die Menschenrechte als Rechte von Individuen gegen die Körperschaft des Staates (und der Kirche) formuliert. Wenn wir sie nun Körperschaften wieder zuerkennen, die sich damit nicht nur gegeneinander, sondern auch gegen Individuen wenden können, riskieren wir eine der großen Errungenschaften der Moderne. – Und damit meine ich nicht die Eisenbahn.

  • Der Eine für den Anderen

    Der Eine für den Anderen

    … und der Zukunft zugewandt – Die Moderne als Fortschrittsgesellschaft

    »Die Sorge aber möge es besitzen…« – Angst als Bedingung unserer Freiheit?

    »Es geht voran« – Das Streben nach Wohlstand und die Verdrängung der Angst

    Wir nennen es zwar Wachstum, aber eigentlich handelt es sich um eine Beschleunigung. Mehr Autos in weniger Zeit verkaufen, das bedeutet, schneller werden. Wenn das Bruttoinlandsprodukt wächst, dann produzieren und konsumieren wir mehr in kürzerer Zeit.

    Der Soziologe Hartmut Rosa beschreibt jene Beschleunigung als das übergreifende Phänomen der Moderne. Technik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft – überall werden die Interaktionen schneller. »Geschichte wird gemacht, es geht voran.«

    Diese Beschleunigung wurde lange Zeit vom modernen Menschen als eine Verheißung wahrgenommen, weil man meinte, so in ein begrenztes Leben mehr Inhalt hineinzufüllen. Der Angst vor dem Tod begegnen wird mit einer Beschleunigung der Lebenszusammenhänge.

    Wo alles immer schneller wird, da wird aber die Zeit knapp. Das ist gut für das ökonomische Paradigma. Denn Ökonomie ist die Wissenschaft, von der effzienten Verteilung knapper Ressourcen. Und der Markt ist die Dezentralisierung und Beschleunigung von Entscheidungen. Wir sehen daher in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine bemerkenswerte Durchdringung der Gesellschaft von ökonomischem Denken und ökonomischen Organisationsprinzipien. Anders hätten wir mit dem Zeitdruck nicht standgehalten.

    »Bowling alone« – Die Kehrseite des Wohlstandsstrebens

    Diese Beschleunigung hat eine Kehrseite. Der amerikanische Soziologe Robert D. Putnam wies 1995 in seinem Artikel Bowling Alone auf einen interessanten Effekt hin: Während Ende des 20. Jahrhunderts mehr Amerikaner als je zuvor bowlten und die Zahl der Bowler zwischen 1980 und 1993 um 10 % stieg, sei das Spielen im Verein um 40 % zurückgegangen.

    Ähnliches gilt für Deutschland: Parteien, Gewerkschaften und Kirchen verlieren Mitglieder. Die Sportvereine gewinnen zwar insgesamt Mitglieder, aber in der Statistik des Deutschen Olympischen Sportbunds zeigt sich ein interessanter Effekt: In der Altersgruppe der 27-40-Jährigen fällt die Mitgliederzahl um rund 30% gegenüber dem Jahr 2000. Das wird wettgemacht durch einen deutlichen Anstieg bei den Menschen ab 60.

    Warum haben die Menschen weniger Zeit? – 

    Die Wege zur Arbeit sind weiter geworden: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 2000 bis 2018 um 4,75 Millionen, die Zahl der Pendler stieg um 4,35 Millionen. – Fast jeder zusätzliche Arbeitnehmer fährt. 

    Der Alltag ist komplizierter geworden: Ständig müssen wir Entscheidungen treffen, die bis Mitte der 1990er Jahre niemand treffen musste: Welches Telefon und welchen Tarif wollen wir haben? Welchen Strom- und Gasvertrag? Welches Streaming-Abo? Welche Krankenkasse, Riesterrente, Zahnzusatzversicherung?

    Zudem ist Wohlstand anstrengend: Wer größere Wohnungen hat, muss mehr putzen, wer öfter in Urlaub fährt mehr planen, und auch der während Corona angeschaffte Gasgrill verlangt Aufmerksamkeit.

    Hinzu kommt, dass der Effekt des Fortschritts auf die private Zeit der Menschen sich verändert hat: Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine schufen freie Zeit im Haushalt. Das Auto beschleunigte den Weg zur Arbeit. Das Telefon erleichterte Absprachen in Familie und Freundeskreis. – Heute verdienen die größten Unternehmen ihr Geld mit der Verwertung unserer Freizeit: Wachstum kommt aus dem Abonnement von Unterhaltungsdiensten, digitalen Spielen oder dem Konsum von Werbung.

    Im Ergebnis haben wir weniger Zeit für die Verpflichtungen in Kirche, Partei oder Verein und ersetzen sie durch kommerzielle Angebote. Der deutsche Soziologe Niklas Luhmann beschrieb den Wandel der modernen Gesellschaft bereits im Jahr 1988 folgendermaßen:

    »Man gibt nicht in Ausführung einer sozialen Verpflichtung zur Reziprozität, man hilft nicht als Nachbar, man arbeitet nicht in der frommen Gesinnung, dadurch dem Willen Gottes zu dienen. Man lässt sich bezahlen.«[6]

    Man muss nicht mehr Mitglied in einem Verein sein und Arbeitsstunden leisten, um Sport machen zu können. Man muss nicht Mitglied einer Kirche sein und Riten und Gebete lernen, um Besinnung und Seelsorge zu finden. Man muss nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder Genossenschaft sein, um im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein. – Man geht ins Fitnessstudio, zum Psychotherapeuten und schließt eine Versicherung ab. Und man bezahlt.

    Wo Marx durch die Bourgeoisie nur die Feudalbande zwischen Vorgesetztem und Arbeiter zerissen sah, sind in unserer heutigen Gesellschaft die meisten anderen Verbindungen zumindest angerissen.

    Die Gesellschaft wird dadurch zu einem Ort der Tauschbeziehungen, die über den einzelnen Tausch hinaus nicht gebraucht werden. Das tragende Gefüge der zwischenmenschlichen Beziehungen wird schwächer. Für die Starken mag das ein Zugewinn an Freiheit sein, doch die Schwachen erleben es als Ohnmacht. 

    Der Rückhalt der Gesellschaft fehlt. Darum werden Sorgen heute intensiver erlebt.

    »Stark wie der Tod« – Zukunft als Ereignis der Begegnung des Anderen

    Bevor wir anders handeln, müsten wir zunächst einmal anders denken. Solange wir die Zukunft als etwas Machbares begreifen und die Beziehung zum anderen Menschen als eine transaktionale Tauschbeziehung, so lange werden wir gesellschaftliche Strukturen ausbilden wie diejenigen, die wir heute haben.

    Doch eine Zukunft, die auf meinen Plänen beruht, kann nie über mich selbst hinausführen. In einer solchen Zukunft bleibe ich immer alleine, weil ich sie plane und ich an ihrer Umsetzung arbeite. 

    Der französische Philosoph Jacques Derrida hat daher die Zukunft als ein aus nichts Gegenwärtigem ableitbares Geschehen beschrieben. Echte Zukunft, Zukunft, die ich nicht machen kann, wäre ein Ereignis, ein événement – ein Hervorkommnis. Sie lässt sich nicht planen, und man kann sich nicht auf sie vorbereiten. Sie wäre eine echte Innovation, eine Disruption und eine Transformation.

    Das sind alles Begriffe, die wir aus dem Business- und Politik-Sprech unserer Tage kennen. Dort aber überhöhen sie das Ausmaß einer gesellschaftlichen Veränderung, die nur die Verlängerung der Gegenwart mit anderen Mitteln ist, und schaffen Erwartungen, die niemand einzulösen vermag.

    Wenn wir aber Zukunft als das ganz Andere verstehen wollen, wenn wir sie als etwas verstehen wollen, was aus unserer Gegenwart nicht ableitbar ist, dann müssen wir die Interpretation der Einsamkeit als Motor der Freiheit und die Vorstellung des Todes als Bedingung der Freiheit des Daseins aufgeben.

    Das Subjekt ist nicht der einsame Held, der sich von der Welt freimacht und für sich eine Zukunft entwirft. Das Subjekt ist in der Welt einer Passivität und Anderheit ausgesetzt, der es strukturell nicht Herr wird. Das zeigt sich vor allem angesichts des Todes. Der französische Philosoph Emmanuel Levinas hält gegen Heidegger fest, dass der Tod kein Moment der Freiheit ist, sondern eine Offenbarung der fundamentalen Ohnmacht des Subjekts: 

    »Das Objekt, dem ich begegne, wird begriffen, und, kurz gesagt, durch mich konstruiert, während der Tod ein Ereignis ankündigt, dessen das Subjekt nicht Herr ist, ein Ereignis, in bezug auf welches das Subjekt nicht mehr Subjekt ist.«[7]

    Der Tod bedeutet das Ende meiner Zukunft, nicht deren Bedingung. Die Zukunft, das ist nicht die Verlängerung meiner Möglichkeiten aus der Gegenwart, das ist das ganz andere, was auf mich zukommt, das ich im Unterschied zur Welt des täglichen Besorgens nicht begreife und mir nicht unterwerfen kann. Und dieses ganz andere macht Angst, aber Angst, die nicht befreit.

    Wie begegnet man dieser Angst? – Levinas sieht weder den Ausweg, den Heidegger vorschlägt, noch den, dem sich unsere Gesellschaft verschrieben hat. Der Angst des Daseins begegnet man weder mit einer Münchhausen-gleichen Geste der Selbstermächtigung, noch mit einer Flucht in die alltägliche Anonymität.

    Die Angst vor dem Anderen in Form des mich vernichtenden Todes oder in Form einer anonymen Welt, in der ich einsam bin, – diese Angst vor dem Anderen – kann mir nur ein Anderer nehmen, der mich in der Begegnung mit ihm nicht vernichtet, sondern mich aus meiner Einsamkeit und Zwangsläufigkeit befreit. Die Angst nehmen und damit Zukunft geben kann nur jemand, der mit mir in eine konkrete Beziehung eintritt und mich über mich selbst hinausführt, mich letztlich von mir selbst befreit.

    Dieser Andere dürfte aber nicht Teil eines Systems sein, in dem er nur eine Funktion für mich hat und in dieser Funktion austauschbar ist. Die Verkäuferin, der Pfleger, die Abteilungsleiterin, der Coach, der Finanzbeamte – sie alle haben eine berechenbare Funktion für mich, sie sind für mich nützlich, nicht anders.

    Zukunft käme mir nur von einem anderen her zu, der für mich zu nichts nutze ist, den ich nicht brauche, der mir begegnet als Ereignis, der mich anspricht, ohne dass ich es mir ausgesucht hätte oder mich wehren könnte.

    Nach Levinas eröffent sich im Verhältnis zum anderen Menschen die Möglichkeit für das Subjekt, eine Beziehung zur Zukunft zu unterhalten, die es nicht vernichtet, sondern die es über sich selbst hinausführt. Die Zeit, das ist ist für ihn nicht das Ergebnis meines Denkens oder meines Selbstetnwurfs. Die Zeit entstammt dem Verhältnis zum anderen Menschen. 

    Die Zukunft ist das, was mir vom anderen geschenkt wird, nicht das, was ich machen kann oder machen muss. Menschliche Beziehung kostet in diesem Verständnis nicht Zeit, sie stiftet erst die Zeit. Sie stiftet Zeit, die Bedeutsamkeit hat, über meinen Tod hinaus.

    Solche Zeit lässt sich nciht optimieren. Die gemeinsame Zeit mit denen, die uns lieb sind, steht nicht in unserer Macht. Sie lässt sich nicht verlustfrei verkürzen, sondern ist wertvoll in ihrer Dauer. In der liebenden Nähe zum anderen versagt die Effizienz. Der Begriff der Quality Time ist eine Lüge oder bestenfalls ein Irrtum.

    »Die Würdigkeit, glücklich zu sein« – Verantwortung als Kern des Subjekts

    Es gibt bei Immanuel Kant einen interessanten Gedanken. Wir sind nicht frei, weil wir tun können, was wir wollen. Auch ein Tier kann tun, was es will.

    Freiheit bedeutet nicht: Tun können, was man will. Sondern: Nicht tun müssen, was man will. Freiheit ist die Möglichkeit, gegen meinen Willen und gemäß meiner Vernunft zu handeln.

    Wir wissen um diese radikale Freiheit, weil wir in unserer Vernunft ein Gesetz entdecken, das im Kern unseres Denkens unseren Willen stört und uns auf den Anderen ausrichtet. Dieses Gesetzt ist der kategorische Imperativ: 

    »Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.«

    Wir entdecken unsere Freiheit nicht in der Angst, sondern in der Verwiesenheit auf den Anderen, in der Verantwortung für den anderen Menschen.

    Wenn aber die Freiheit mit Kant das Ergebnis einer Verwiesenheit auf den anderen ist und die Zukunft mit Levinas das Ergebnis der Begegnung mit dem anderen, dann gerät die Selbstverständlichkeit des modernen Subjekts ins Wanken. 

    Es kann seine Freiheit, die sich in seiner Zukunftsfähigkeit äußert, nicht mehr aus sich selbst heraus begründen, sondern es entdeckt im Kern seiner eigenen Subjektivität eine Verwiesenheit auf den anderen als Bedingung seiner eigenen Existenz.

    Es gibt zwei mögliche Ausprägungen dieses Verhältnisses zum anderen Menschen: eine auf mich und meinen Nutzen orientierte Beziehung und eine Beziehung der Verantwortung für den anderen. Levinas schlägt ein Gedankenexperiment vor: Wenn es nur den anderen und mich gäbe, und wir kämen in eine Situation, in der nur einer überleben könnte und das Überleben des anderen läge ich meiner Hand, so käme ich aus der Situation nicht lebendig und unschuldig zugleich heraus.

    Es gibt einen Unterschied zwischen einer ökonomischen Beziehung, die sich in der Optimierung meines Nutzens erfüllt und in der ich alleine bleibe, und einem ethischen Verhältnis, in dem die bloße Existenz des anderen mir sagt: Töte mich nicht.

    Ich habe die Wahl zwischen der Ökonomie als Leitperspektive oder der Ethik als erster Philosophie, wie Levinas das nennt.

    Wenn ich den anderen in seiner Sterblichkeit nicht alleine lassen will, dann wird die Verantwortung für den anderen zur Bedingung meiner Existenz. Verantwortung ist die Bedingung dafür, dass es Gesellschaft geben kann. Aus dieser Veratwortung erwächst meinem Leben eine Bedeutung über meine eigenen Existenz hinaus, und daraus erwächst mir und uns eine Zukunft. Meine Existenz rechtfertigt sich nicht aus meinen Plänen, sondern aus meiner Verantwortung für den anderen. In dieser Verantwortung bin ich unersetzlich.

    Im Alltag gibt es diese Zweier-Situation nicht. Wir haben viele Verantwortlichkeiten. Wir müssen abwägen und rechnen. Das ist der Platz der Ökonomie. Aber abgeleitet aus einer Grundsituation, in der es nicht um meinen Nutzen geht.

    Ausgerechnet in der Finanzindustrie und bei McKinsey gibt es ein Motto, das diese Haltung in die Geschäftswelt zu übersetzen scheint. Es lautet: »Client first, firm second, me third.« – Das haben die Berater nicht erfunden. Auch die Navy Seals kennen die Losung »Mission first, Team second, me third.« Daraus spricht die tiefe Erfahrung, dass es in diesem Leben nicht zuerst um mich geht.

    Was bedeutet das nun für die Zukunft? 

    Verantwortung für den anderen, das ist Verantwortung für die Zukunft. Darauf verzichten, der Zeitgenosse seines Erfolges zu sein. So formulierte Levinas einmal und verwies auf den Propheten Mose, der – obwohl er wusste, dass er selbst wegen des Glaubensabfalls der Israeliten nicht ins verheißene Land einziehen würde – dennoch das Volk auf seinem Weg durch die Wüste anführte. Er starb, und das Volk durfte das Land besiedeln.

    Wenn mir die Zukunft vom anderen her zukommt, dann kann ein Arbeiten für die Zukunft nur in einer Verantwortung für den anderen geschehen, die darauf verzichtet, heute für mich einen Nutzen zu suchen.

    Dieses Denken und diese Haltung widersprechen aller ökonomischen Logik, die wir so kennen, individuell und institutionell: Wenn der Einzelne nach Zukunft fragt, fragt er nach seinen Karrierechancen. Wenn Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Zukunft fragen, dann fragen sie nach Wirksamkeit. – Es könnte sein, dass just dieses Denken am wirksamsten die Zukunft verhindert. 

    Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung als Vater von drei Kindern: Wie gering muss eine Gesellschaft von sich denken, dass man meint, sie von der Bildung ihrer Kinder mit dem Argument überzeugen zu müssen, das würde sich rentieren?

    »Hier, sieh mich!« – Vom Hören und Dienen

    Wenn wir vom Menschen nicht gering, sondern groß denken wollen, dann hilft uns das Erbe der religiösen Traditionen. Der Martinsempfang erinnert an jenen Heiligen, von dem die Legende erzählt, er habe seinen Mantel mit dem Schwert geteilt, um einen nackten Bettler zu kleiden. Im Traum sei ihm anschließend der Herr erschienen, bekleidet mit der Hälfte des Mantels. 

    Das spielt auf die Bergpredigt an, in der Jesus über die Endzeit und den Grund für die Erlösung der Gerechten spricht: 

    »Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen.« (Mt 25, 35f)

    Die Gerechten wundern sich und fragen zurück, wann sie denn jemals den Herrn hungrig oder durstig oder nackt gesehen hätten und ihm zu Hilfe gekommen seien. Da antwortet Jesus: 

    »Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.« (Mt 25,40)

    Im Buch Levitikus lesen wir: 

    »Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.« (Lev 19,34)

    Die religiösen Traditionen des Christentums, des Judentums und auch des Islams, die sich alle aus der jüdischen Überlieferung, wie sie sich in der hebräischen Bibel und auch im Talmud niedergeschlagen hat, speisen, kennen nicht nur diesen Vorrang der Benachteiligten, er ist der Kern ihrer Botschaft. Doch nicht nur ihrer Botschaft.

    Das ist der Urspung des kategorischen Imperativs. – Der Kern der menschlichen Existenz ist die Berufung für den Dienst am anderen, die Berufung für die Zukunft.

    Dafür muss man nicht glauben. Also nicht im klassischen Sinne. – Man müsste dafür aber hören und bereit sein zu antworten, was vielleicht schon glauben heißt.

    Das wiederum könnte man von jenen lernen, von denen die religiösen Traditionen sprechen. In der hebräischen Bibel ist die klassische Antwort der Propheten auf den Ruf Gottes das Wort Hinneni. – »Hier bin ich« oder auch »Hier, sieh mich«.

    Darin finden wir das Ich nicht wie in der Tradition der Moderne in einer Position der Stärke und Freiheit, sondern im Akkusativ. Es ist das zweite i in Hinneni, der letzte Buchstabe im Wort, das hebräische Jota, der kleinste Buchstabe des hebräischen Alphabets. Das Ich kommt zu sich, wenn der andere es ruft. Es kommt zu sich im Bewusstsein, antworten zu müssen. Und dieser Ruf des anderen eröffnet Zukunft. – Ob der andere Gott ist oder ein nackter Bettler, wer weiß das schon…


    [1] Vgl.: Gesundheitsberichterstattung des Robert-Koch-Instituts für 2023.

    [2] Zitiert nach Martin Heidegger. Sein und Zeit, §42, S. 198.

    [3] Heidegger. Sein und Zeit §41, S. 192.

    [4] Heidegger. Sein und Zeit, §40, S. 188.

    [5] Becker, The Economic Way of Looking at Life, Nobel Lecture.

    [6] Luhmann, Niklas. Die Wirtschaft der Gesellschaft. 8. Auflage. Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1152. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2019, 240f.

    [7] Emmanuel Levinas, Die Zeit und der Andere, 43.

  • Jenseits des Nutzens

    Jenseits des Nutzens

    »Guten Abend«

    Die Grenzen der ökonomischen Vernunft

    Anders denken

    »Nach Ihnen«


    [1] https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/freundlichkeit-im-alltag-warum-nettsein-das-leben-besser-macht-accg-110735826.html

    [2] Luhmann, Niklas. Die Wirtschaft der Gesellschaft. 8. Auflage. Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1152. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2019, 240f.

    [3] Adorno, Theodor W., und Max Horkheimer. Dialektik der Aufklärung: philosophische Fragmente. S.Fischer, 2002, 31.

    [4] Kant, Kritik der reinen Vernunft A806/B834

    [5] Kant, Kritik der praktischen Vernunft, I.I.1, §§3-8